Treuhand Dienste - Limited gründen

Ein Hauptaugenmerk lege ich in die Ausgestaltung individueller Treuhand-Dienste.


Sie entscheiden, was ich für Sie erledigen oder verwalten darf.

Auf Grund meiner jahrelangen Erfahrung und hochqualifizierter Kontakte ist es mir möglich, Ihnen zu fast jeder Gesellschaft, unabhängig ob britische Limited, spanische SL oder deutsche GmbH, Treuhanddienste zu bieten oder qualifizierte Treuhänder zu stellen. Ich bin neben meiner Anwaltstätigkeit Geschäftsführer und Gesellschafter der bekannten Limited Gründungs-Agentur First-Jenty Ltd. & Co.KG (www.jenty.de) und betreue auch als Anwalt viele Kunden dieses Unternehmens in den folgenden Bereichen: Limited gründen, GmbH sanieren, Limited Treudhandservices, Limited Handelsregister uvm.


Ich bin insoweit in der Lage, sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen als Treuhänder zu stellen. Ihre Shareholderin bzw. Gesellschafterin soll sogar eine Schweizer GmbH, AG, eine britische PLC oder Ltd. sein? Oder vielleicht eine SL aus Spanien? All dies kann ich Ihnen anbieten! Machen Sie auf diesem Wege mehr aus Ihrer Gesellschaft!


Der Companies Act 2006, welcher für britische Firmen nunmehr voll in Kraft getreten ist, verlangt nunmehr mindestens eine natürliche Person in der Geschäftsleitung (Board Of Directors). Ich werde dieser Vorschrift selbstverständlich entsprechen und kann Ihnen somit geeignete Treuhanddienste anbieten.
Dabei sind maßgeschneiderte Individualvereinbarungen, die auf den Mandantenwunsch zugeschnitten sind, ohne weiteres zu realisieren. Auf Wunsch veranlasse ich oder meine Kooperationsspartner als Treuhänder Handelsregistereinträge oder beantrage Konten im In- und Ausland für Ihre Gesellschaft.
Im Rahmen meines Dienstleistungsangebot rund um Treuhandschaften bleiben sicher nicht viele Wünsche offen, dennoch stehe ich natürlich Ihren Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.

Ihr Johannes Hilmes
Rechtsanwalt


 

Gründen Sie mit mir als Treuhänder Ihre neue Limited!


Am Beispiel der Gründung einer englischen Limited zeige ich Ihnen nun zwei verschiedene Treuhandlösungen auf mit abweichenden Treuhandservices:


Treuhandbeispiel 1

Mit Treuhand-Gesellschafter (Shareholder)
Geschäftsführer (Director) wird vom Kunden gestellt.

I. Treuhand-Limited. Unternehmensgründung mit Shareholder-Treuhandservice, Beispiel 1.

Daten einer solchen Treuhandgesellschaft:

  • britische Limited, Firma der Gesellschaft nach Namenswunsch des Kunden
  • Stammkapital (Share Capital): 120 EUR (bei höheren Kapitalsummen werden Kautionen vereinbart oder es muss die Einzahlung in die Gesellschaft in voller Höhe nachgewiesen werden)
  • der Treuhänder verwaltet als Shareholder das Stammkapital zu Gunsten des Auftraggebers, die Details werden in einem Treuhandvertrag vereinbart, den ich Ihnen gerne als Muster zur Infos zukommen lasse
  • der Treuhänder unterzeichnet den Gesellschaftsbeschluss für die Handelsregisteranmeldung in Deutschland
  • der Treuhänder unterzeichnet auf Weisung des Mandanten erforderliche Gesellschaftsbeschlüsse
  • der Mandant zeichnet den Eintragungsantrag für das deutsche Handelsregister und für das Bankkonto in seiner Funktion als Direktor selbst
  • der Mandant ist für alle steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland selbst als Director verantwortlich


Die Kosten für eine solche Treuhandschaft betragen bei mir nur 219,00 EUR netto per anno (ohne Gründung der bristischen Limited)

Treuhandbeispiel 2

II. Treuhand-Limited. Unternehmensgründung mit Gesellschafter-Treuhandservice (Nominee-Shareholder) und Geschäftsführer-Treuhandservice (Nominee-Director), Beispiel 2.


Daten einer solchen Treuhandgesellschaft:

  • britische Limited, Firma der Gesellschaft nach Namenswunsch des Kunden
  • Stammkapital (Share Capital): 120 EUR (bei höheren Kapitalsummen werden Kautionen vereinbart oder es muss die Einzahlung in die Gesellschaft in voller Höhe nachgewiesen werden)
  • der Treuhänder verwaltet als Shareholder das Stammkapital zu Gunsten des Auftraggebers
  • der Treuhänder unterzeichnet den Gesellschaftsbeschluss für die Handelsregisteranmeldung in Deutschland
  • der Treuhänder unterzeichnet auf Weisung des Mandanten erforderliche Gesellschaftsbeschlüsse
  • der Treuhänder zeichnet den Eintragungsantrag für das deutsche Handelsregister und für das Bankkonto in seiner Funktion als Direktor selbst, das gleiche gilt für Verträge, bei denen von Gesetzes wegen die Unterschrift des Nominee-Directors persönlich erforderlich ist
  • der Treuhänder bevollmächtigt den Deutschen Niederlassungsleiter zur Leitung dieser auf Grundlage eines gesonderten Treuhandvertrages, der Mandant ist damit im Rahmen der Tätigkeiten, die er als ordentliche Kaufmann entfalten kann, hinreichend bevollächtigt (ein Muster des Treuhandvertrages übermittele ich im Vorfeld gerne)
  • der Mandant wird für das Bankkonto vom Treuhänder bevollmächtigt und erhält einen eigenen Onlinezugang sowie eine eigene EC-Maestro-Card für das Bankkonto. Unter Sicherheitsleistung kann er auch eine echte VISA-Card erhalten, eine Prepaid-VISA-Card erhält er ohne Kaution
  • der Mandant ist für alle steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland selbst als Niederlassungsleiter verantwortlich


Die Treuhandkosten für eine Lösung nach diesem Beispiel betragen per anno 899,00 EUR netto. Die Kosten für diesen Treuhanddienst ohne Stellung des Treuhand-Shareholders betragen 799,00 EUR netto per anno.

Egal ob Neustart, Start nach Insolvenz oder nur der einfache Wunsch nach erforderlicher Anonymität!

Ich helfe Ihnen dabei, wieder geschäftsfähig zu werden.

Im Rahmen einer solchen Lösung werden keine geltenden Gesetze verletzt. Die Rechtmässigkeit hat erste Priorität ihm Rahmen der angebotenen Dienste. Selbstverständlich haben die Mandanten ihre eigenen Pflichten im Rahmen von Insolvenz-, Vollstreckungs-, und Steuerpflichten zu achten. Erfährt der Treuhänder von möglichen rechtwidrigen Verhalten des Mandanten, so wird das Treuhandverhältnis unverzüglich beendet. Der Treuhänder ist grundsätzlich passiv, d.h. er nimmt am Gesellschafterversammlungen und der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nie teil, denn er ist schließlich nur Treuhänder und nimmt somit keine tatsächliche Funktion im Unternehmen war. Er ist auch neben den vereinbarten Treuhandgebühren in keiner Weise am Unternehmen wirtschaftlich berechtigt, ihm steht somit kein Gewinn zu und folglich auch keine Verlustzuweisung.

In Rahmen dieser Treuhänderservices erhalten Sie garantiert ein echtes deutsches Geschäftskonto, Online-Zugriff mit PIN u. TAN, EC-Karte mit einem Verfügungsrahmen von bis zu EUR 2.000,00 am Tag und EUR 5.000,00 in der Woche (Kontodeckung vorausgesetzt) und alles übliche, was zu einem vollwertigen Geschäftskonto dazugehört, was im Falle von Bonitätsproblemen unentbehrlich ist.

Wer außer Ihnen noch über das Geschäftskonto verfügen soll, entscheiden Sie ganz alleine (der Treuhänder hat als Treuhand-Shareholder ohnehin keinen Zugang zu dem von Ihrer Gesellschaft eröffneten Konto). Ihre jetzigen möglichen SCHUFA-Eintragungungen sind hierbei unerheblich und interessieren niemanden, da das Geschäftskonto auf die Limited eröffnet und eingangs ohnehin ausschließlich im Guthaben geführt wird.

Sofort nach Gründung der Limited Company erhalten Sie alle wichtigen Formulare zur Gründung eines Geschäftskontos bei von uns bevorzugten Banken. Somit müssen Sie keine unangenehmen Bankgespräche mehr führen, und lästige Fragen beantworten. Sie erhalten dann ganz bequem alle Ihre Kontodaten und Kontounterlagen wie PIN, TAN, Karten usw. bequem per Post zugesandt. Sie müssen lediglich im Vorfeld eine Identitätsprüfung bei einer nahe Ihrem Wohnort gelegenen Filiale der Kooperationsbank vornehmen lassen. Ich arbeite im Übrigen nur mit deutschen und europäischen Großbanken zusammen.

Eventuelle Pfändungen aus Ihrer Vergangenheit können die Gläubiger über das Geschäftskonto nicht durchführen lassen, da Sie in Person nicht der Kontoinhaber sind, sondern die britische Limited, die Ihren Gläubigern kein Geld schuldet. Insoweit ist diese Lösung pfändungssicher und es lässt sich somit vermeiden, regelmässig Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht zu beantrefen. Schließlich können Sie keine nachhaltige Geschäftstätigkeit entfalten, soweit ständig Pfändungen Ihr Bankkonto blockieren. Somit können Sie in aller Ruhe mit ihrem neuen Geschäftskonto arbeiten und müssen nicht fürchten, dass Ihr hart verdientes Geld unberechtigt gepfändet oder blockiert werden kann.

 
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Kooperationspartner bei Limited gründen: www.jenty.de